Mobbing am Arbeitsplatz kann jeden treffen. Wiederholte Kritik, Ausgrenzung oder gezielte Angriffe können Betroffene stark belasten und sogar krank machen.
Doch du musst damit nicht allein bleiben. Hier erfährst du, was als Mobbing gilt, welche Rechte du hast und was du tun kannst, wenn du betroffen bist. Außerdem zeigen wir, wie ver.di unterstützen kann.
Mobbing im Job bedeutet, dass ein Mensch bei der Arbeit von Vorgesetzten oder Kollege*innen systematisch diskriminiert, schikaniert, benachteiligt, beleidigt oder ausgegrenzt wird – und das über einen längeren Zeitraum. Das Mobbing kann hierbei von einzelnen Personen oder ganzen Gruppen ausgehen und sich auf zwei Ebenen abspielen.
Am Arbeitsplatz gibt es – wie im Privaten – Konflikte und Meinungsverschiedenheiten. Da vergreift sich schon mal jemand im Ton, knallt mit der Tür oder beendet wutschnaubend ein Gespräch. Das ist nicht schön, aber menschlich – und kein Mobbing. Meist findet sich ein Kompromiss und man geht wieder freundlich und konstruktiv miteinander um. Mobbing dagegen hat Methode und tritt über einen längeren Zeitraum auf.

Wenn nicht früh und entschlossen gegengesteuert wird, läuft Mobbing am Arbeitsplatz meist in vier typischen Phasen ab.
Wenn du dich gemobbt fühlst solltest du so schnell wie möglich reagieren. Deswegen haben wir hier einige wichtige Tipps zusammengestellt:
Tipp 1: Führe ein Mobbing-Tagebuch.
Liste alle Angriffe und Vorfälle sowie deren Wirkung auf dich genauestens auf. Das hilft dir dabei, Lösungen zu erarbeiten, und kann bei juristischen Auseinandersetzungen eine wichtige Hilfe sein.
Tipp 2: Sprich mit Vertrauenspersonen.
Das können Kolleg*innen, Vertreter*innen des Betriebs- oder Personalrats genauso wie Vorgesetze sein: Hauptsache, du kannst ihnen vertrauen.
Tipp 3: Wende dich an den Betriebs- oder Personalrat.
Dieser kann und wird dir dabei helfen, den Konflikt zu analysieren und festzustellen, ob eine Ungleichbehandlung vorliegt. Gemeinsam könnt ihr Lösungsmöglichkeiten suchen und das weitere Vorgehen planen.

Tipp 4: Hol dir Hilfe bei deiner Gewerkschaft oder der Mobbingberatungsstelle.
Du kannst auch eine Mobbingberatungsstelle, eine Selbsthilfegruppe oder deine Gewerkschaft aufsuchen. Wir von ver.di beraten dich und helfen dir, dich wirkungsvoll zu wehren.
Tipp 5: Nimm dir eine Auszeit.
Ist das Mobbing schon fortgeschritten, erlauben dir – wenn möglich – eine Auszeit, um eine Verschärfung der Situation zu vermeiden, bis du dir im Klaren über die Hilfs- und Lösungsmöglichkeiten bist.
Tipp 6: Werde unbedingt aktiv.
Unternimm etwas gegen die Übergriffe. Verharmlosen diese Angriffe nicht und isolieren dich nicht. Und suche die Schuld für das Mobbing auf keinen Fall bei dir selbst.

Nicht selten sind es Vorgesetzte, die mobben. Statistisch gesehen gehen 37 Prozent aller Mobbingfälle von Vorgesetzten aus. In weiteren 12 Prozent der Fälle sind Vorgesetzte am Mobbing beteiligt.
Gerade Mobbing durch Vorgesetzte wirkt in der Regel sehr bedrohlich, da es Gefühle der Hilflosigkeit und Existenzängste auslöst. Doch auch in diesem Fall gilt: Hol dir so früh wie möglich Hilfe und Unterstützung bei deinem Personal- oder Betriebsrat, bei ver.di oder einer Mobbingberatungsstelle. So kannst du Lösungen finden, bevor die Situation eskaliert.

ver.di unterstützt Mitglieder bei Konflikten am Arbeitsplatz und bei Fällen von Mobbing.
Mitglieder erhalten unter anderem:
Mobbing verursacht einen hohen Leidensdruck und kann zu schweren psychischen und physischen Krankheiten führen. Viele Betroffene werden während einer Mobbing-Episode arbeitsunfähig, manche scheiden in der Folge ganz aus dem Arbeitsleben aus.
Das zeigt: Mobbing ist für die Betroffenen die Hölle. Und es verursacht neben dem persönlichen Leid immense Kosten für Unternehmen – und für die Gesellschaft, durch Folgeerkrankungen bis hin zur dauerhaften Arbeitsunfähigkeit.
In Deutschland gibt es kein „Anti-Mobbing-Gesetz“.
Im Gegensatz zu Ländern wie Schweden, Finnland und Frankreich gibt es in Deutschland kein „Anti-Mobbing-Gesetz“. Wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, muss deshalb auf allgemeingültige Rechtsnormen zurückgegriffen werden.
Gemobbte Arbeitnehmer*innen können unter Umständen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld klagen. Du kannst auf eine außerordentliche und fristlose Kündigung pochen, um vom Arbeitgeber eine Abfindung zu erhalten. Oft enden Verfahren wegen Mobbing jedoch in niedrigen Vergleichen oder werden abgewiesen.
Aber: Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist eine gesetzlich geregelte Rechtspflicht (§ 241 BGB). Ihr Ziel ist es, ein angemessenes Maß an Schutz und Rücksichtnahme durchzusetzen. Verletzt der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht, indem er nichts gegen Mobbing im Unternehmen unternimmt, kann er haftbar gemacht werden. In Zeiten von Homeoffice und Cybermobbing ist es daher umso wichtiger, den Arbeitgeber über die Situation zu informieren.
Grundgesetz
Mobbing gilt als Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und als Angriff auf das Recht auf die körperliche und seelische Unversehrtheit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor Mobbing zu schützen. Die Betriebs- und/oder Arbeitsstrukturen sind deshalb so zu organisieren, dass Beschäftigte nicht gemobbt werden. Natürlich ist auch dem Arbeitgeber selber Mobbing untersagt und er ist verpflichtet, Mobbing unter Kolleg*innen zu unterbinden.
Betriebsverfassungsgesetz
Von Mobbing betroffene Arbeitnehmer*innen können sich mit einer Beschwerde an den Betriebsrat wenden. Nach §104 BetrVG kann der Betriebsrat die Versetzung oder Entlassung eine*r Arbeitsnehmer*in verlangen, wenn diese*r den Betriebsfrieden – z. B. durch Mobbing – wiederholt stört. Aufgrund von §75 BetrVG ist der Betriebsrat sogar dann verpflichtet, gegen Mobbing vorzugehen, wenn keine Beschwerde vorliegt.
Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG)
Arbeitnehmer*innen können sich auf das AGG berufen, wenn sie aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identität oder einer (Schwer-)behinderung benachteiligt bzw. gemobbt werden. Erster Anlaufpunkt ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Dort können sich Opfer von Diskriminierung beraten lassen. Weitere Infos hierzu finden Sie unter www.antidiskriminierungsstelle.de.

Ursprünglich ein Phänomen, das vor allem an Schulen und unter Jugendlichen bekannt war, ist Cybermobbing inzwischen auch im Arbeitsleben verbreitet. Grundsätzlich folgt es derselben Dynamik wie klassisches Mobbing: Jemand wird bedroht, bloßgestellt, ausgegrenzt oder sexuell belästigt.
Unterschiede liegen in der Anonymität der Täter*innen, die sich z. B. hinter Pseudonymen verstecken, und in der größeren Reichweite. Denn ein Hasskommentar oder ein bloßstellendes Bild in sozialen Netzwerken erreicht ein größeres Publikum als eine Verbalattacke im Kollegenkreis. Außerdem kann Cybermobbing zeit- und ortsunabhängig verübt werden.
Zwar ist Cybermobbing, genauso wie Mobbing, in Deutschland bislang kein besonderer Straftatbestand. Es kann aber durchaus Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und Nötigung in sich vereinen und sollte entsprechend zur Anzeige gebracht werden.

Noch kein ver.di-Mitglied?
Wenn du Unterstützung bei Konflikten im Job oder bei Mobbing am Arbeitsplatz benötigst, kann eine Mitgliedschaft sinnvoll sein. ver.di unterstützt Mitglieder bei arbeitsrechtlichen Fragen und bei Konflikten mit Arbeitgebern.