Homeoffice

Homeoffice: Deine Rechte und Pflichten im Überblick​

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Homeoffice ist für viele Beschäftigte inzwischen selbstverständlich geworden. Doch immer wieder stellen sich Fragen: Habe ich Anspruch auf Homeoffice? Kann mein Arbeitgeber mich zurück ins Büro holen? Und was gilt für Arbeitszeit, Kontrolle oder Ausstattung? Hier erfährst du, welche Rechte und Pflichten im Homeoffice gelten – und wie ver.di dich dabei unterstützen kann.

Homeoffice Pflicht – wann muss ich von zu Hause arbeiten?

Unternehmen sind nicht mehr verpflichtet, ihren Mitarbeiter*innen Homeoffice anzubieten. Andererseits darf der Arbeitgeber verpflichtendes Homeoffice aber auch nicht einseitig einfordern. Er hat kein Recht, über den privaten Wohnraum seiner Beschäftigten zu verfügen, es bedarf dafür immer einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen.

Homeoffice, mobile Office, Telearbeit – was ist der UnteR­schied?

Zunächst ist es wichtig, eine Unterscheidung der Begrifflichkeiten vorzunehmen. Denn während der Begriff Homeoffice verbreitet ist, so unterscheidet er sich vor allem auf dem Papier vom Begriff des Mobilen Arbeitens. Prüfe also, welches Modell bei dir im Betrieb angeboten wird.

  1. Mobiles Arbeiten: Arbeitnehmer*innen sind in diesem Fall nicht an ein Firmenbüro gebunden. Sie können daheim, auf Reisen, auf einer Parkbank oder am Strand arbeiten. Der Kontakt zur Firma findet online oder telefonisch statt; ggf. besteht die Möglichkeit, sich von wo auch immer in den Firmenserver einzuloggen. Das ist etwas anderes als ein fester Tele- oder Heimarbeitsplatz.
  2. Homeoffice: Beim Homeoffice handelt es sich im Grunde um mobiles Arbeiten von zu Hause aus. Im Deutschen wird es auch „Tele-“ oder „Heimarbeit“ genannt – und hier gilt die Arbeitsstättenverordnung. Das heißt: Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten zu Hause einen vollwertigen Arbeitsplatz einrichten und die Verantwortung für Ausstattung und Arbeitsschutz übernehmen.

Gibt es Anspruch auf Homeoffice?

Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten, gibt es derzeit noch nicht. In vielen Betrieben gibt es inzwischen Betriebsvereinbarungen zum Thema Homeoffice. Auf diese Vereinbarungen kannst und solltest du zurückgreifen. Gibt es sie nicht, braucht es eine individuelle Vereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag. Sprich dafür am besten mit deinem Personal- oder Betriebsrat oder mit den Expert*innen von ver.di.

Was tun, wenn der Arbeit­geber kein Homeoffice erlaubt?

Was tun, wenn du von zu Hause arbeiten möchten, aber dein Arbeitgeber stellt sich quer? Misstrauische Chef*innen, die glauben, dass Menschen kontrolliert werden müssen, tun sich gelegentlich schwer, den Mitarbeiter*innen Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Das ist bedauerlich, aber erzwingen lässt es sich nicht, solange im Betrieb die Arbeitsschutzstandards eingehalten werden.

ver.di hilft.

So unterstützt ver.di beim Thema Homeoffice​

ver.di unterstützt Mitglieder bei Fragen zu Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen und Vereinbarungen rund um Homeoffice und mobiles Arbeiten.

Mitglieder erhalten unter anderem:

  • Beratung bei Konflikten mit Arbeitgebern
  • Unterstützung durch Betriebsräte
  • Rechtsschutz im Arbeitsrecht

Darf Mein Arbeit­geber mich im Homeoffice kontrol­­lieren?

Angesichts der Abwesenheit vom Büro wächst in manchen Vorgesetzten das Bedürfnis, ihre Mitarbeiter*innen zu kontrollieren. Hersteller von Überwachungssoftware verzeichnen derzeit hohe Zuwachsraten. Doch eine elektronische Überwachung von Beschäftigten ist generell nur in sehr engen Grenzen rechtmäßig: Hält die Software lediglich fest, ob Mitarbeitende mit dem EDV-System des Betriebs verbunden sind, bestehen keine Bedenken. Anders sieht es aus, wenn die Software das Verhalten im Detail erfasst, also z. B. Tastatureingaben aufzeichnet und auswertet oder regelmäßig Screenshots anfertigt.

Dies ist allenfalls erlaubt, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass jemand einer Arbeitsverpflichtung nicht ausreichend nachkommt.

Wenn du den Verdacht hast, dass du elektronisch überwacht wirst, solltest du dich sofort an den Betriebsrat oder an deine Gewerkschaft wenden. Es gibt auch die Möglichkeit, sich – auch anonym – an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wenden.

Vor- und Nachteile von Homeoffice

Vorteile

  • Es ermöglicht eine zeitlich und räumlich freiere Gestaltung der Arbeit.
  • Durch den Wegfall des Arbeitswegs spart man nicht nur Fahrzeit, sondern leistet sogar einen Beitrag zum Umweltschutz.

Nachteile

  • Arbeits- und Ruhezeiten verschwimmen. Man vergisst, dass ein Arbeitstag nur acht Stunden betragen darf, oder denkt nicht mehr an die eigenen Erholungsphasen.
  • Wer zu Hause arbeitet, kann abends oft nicht abschalten. Die Wahrscheinlichkeit einer Entgrenzung der Arbeit liegt, laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung, bei 45 Prozent und damit mehr als doppelt so hoch wie bei Beschäftigten, die nie zu Hause arbeiten.
  • Es besteht noch die Gefahr der Vereinsamung und sozialen Isolation. Nicht alle mögen nur noch digital kommunizieren – ohne Kontakt zu den Kolleg*innen und Kund*innen.

Tipps für gutes Arbeiten im Homeoffice

Tipps für dein Wohlbefinden

  • Schaffe Routinen und feste Tagesabläufe.
  • Ziehe dich so an, an als würdest du zur Arbeit gehen.
  • Mache regelmäßig Pausen und gehe an die frische Luft.
  • Suche dir einen bequemen Platz, an dem du aufrecht sitzen kannst.
  • Schalte dein Handy und deinen Laptop während Pausen und außerhalb der Arbeitszeiten aus.
  • Zögere nicht, Probleme mit deinen Vorgesetzten zu besprechen.

Gesundes Arbeiten im Homeoffice

Beim Homeoffice im Sinne von Telearbeit, also beim dauerhaften Arbeiten an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden, gilt: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass dein Heimarbeitsplatz den gleichen gesetzlichen Anforderungen genügt wie der betrieblicher Arbeitsplatz. Dabei geht es nicht nur um Desktop-PC oder Laptop, sondern auch um Einrichtungsgegenstände wie einen ergonomischen Bürostuhl oder Schreibtisch. Es gelten die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Umgekehrt bist du aber nicht frei in der Wahl deines außerbetrieblichen Arbeitsplatzes, sondern musst die Arbeit von dem festen, geprüften Arbeitsplatz aus erledigen.

Bei mobiler Arbeit, selbst wenn du sie zu Hause wahrnimmst, findet die Arbeitsstättenverordnung keine Anwendung und du hast keinen Anspruch auf eine vollständige Ausstattung. Jedoch muss mit dem Arbeitgeber geklärt werden, welche technischen Geräte und Einrichtungen für die Arbeit notwendig sind.

Der Arbeitgeber muss in beiden Fällen für die nötige digitale Infrastruktur sorgen, also den sicheren Zugriff auf wichtige Dateien, E-Mails und Anwendungen gewährleisten. Das geschieht oft über die Verschlüsselung von Daten und/oder die Verwendung eines Virtual Private Networks (VPN). Er kann dich außerdem nicht dazu verpflichten, deine private Hardware für die Arbeit zu nutzen. Mit Blick auf die Datensicherheit und den Schutz der Persönlichkeitsrechte ist die Nutzung privater Geräte sowieso zu vermeiden.

Es gelten die allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen

Auch die übrigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wie die Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung der Arbeitnehmer*innen sowie die Betriebssicherheitsverordnung gelten hier, ebenso die Arbeitszeit- und Datenschutzregelungen.

  1. Die vereinbarte Arbeitszeit, Pausen- und Ruhezeiten sind einzuhalten. Außerhalb der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber keinen Anspruch darauf, dass du per Telefon oder E-Mail erreichbar bist. Es spricht also nichts dagegen, das Diensthandy zum Feierabend auszuschalten.
  2. Während der Arbeit und auf dem Weg dorthin sind Arbeitnehmer*innen gesetzlich unfallversichert. Grundsätzlich gilt auch im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Steuervorteile im Homeoffice

Zu Hause arbeiten kostet Geld, etwa für Strom, Heizung und Wasser. Einen Pauschalbetrag kannst du dir aber vom Staat zurückholen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Heimarbeitsplatz in der Küche oder im Flur befindet, der Gesetzgeber erlaubt den Steuerzahler*innen, auch das improvisierte Homeoffice geltend zu machen. Pauschal 5 Euro für jeden Kalendertag dürfen in die Steuererklärung eingetragen werden, jedoch maximal 600 Euro pro Jahr. Sprich: Es können nur 120 Tage geltend gemacht werden, die in die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro miteingerechnet werden.

Homeoffice in Zahlen

Wie viele Berufs­tätige arbeiten derzeit aus­schließ­lich im Home­office?
Wie viele der befragten Er­werbs­tätigen (6.309 Personen) glauben, dass Home­office in Zu­kunft weiter ver­breitet sein wird?
Wie viele Arbeit­nehmer*innen möchten auch lang­fristig weiter im Home­office arbeiten?
Quelle: ver.di

Wichtige Gesetze rund um Homeoffice

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Arbeitnehmer*innen müssen auch bei der Arbeit von zu Hause die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit einhalten. Der Arbeitgeber sollte darauf hinweisen und eine Regelung für die Zeiterfassung anbieten.

Arbeitsschutz

Der Arbeitgeber hat zu ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen nötig sind und eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Dies beinhaltet zwar keine Kontrolle des Homeoffice-Arbeitsplatzes, erfordert aber eine genaue Erfragung der Umstände sowie eine angemessene Unterweisung der Mitarbeiter*innen zur Betriebssicherheit. Auch die arbeitsmedizinische Vorsorge ist vom Arbeitgeber einzuhalten.

Datenschutz

Der Arbeitgeber muss für die geeigneten Datenschutzvorkehrungen im Homeoffice bzw. beim mobilen Arbeiten sorgen. Zudem muss er gewährleisten, dass diese von den Arbeitnehmer*innen auch genutzt werden. Diese wiederum müssen sicherstellen, dass sie allein sind und keine Familienangehörigen oder Dritte Zugang zu PC und Mobiltelefon und damit zu vertraulichen Daten haben.

ver.di hilft.

Unterstützung beim Thema Homeoffice

  • Mit ver.di kannst du deine Rechte wahrnehmen und durchsetzen und dadurch auch mobile Arbeit und Arbeit im Homeoffice so regeln, dass du damit zufrieden bist. ver.di unterstützt alle Mitglieder mit umfassender fachlicher Beratung und Rechtsbeistand in Auseinandersetzungen rund um die Arbeit. Wir sind die Expert*innen für die Gestaltung guter Arbeit und schaffen mit unseren Mitgliedern tarifliche und betriebliche Rahmenbedingungen dafür.
  • Denn auch bei der flexiblen und digitalen Arbeit gibt es Regeln und Pflichten: Zeiterfassung und zeitliche Obergrenzen, realistische Vorgaben für das Pensum, genug Personal und Vertretungsregeln sind nur einige Stichworte, die den Unterschied markieren zwischen Entgrenzung, drohender Überlastung und Arbeit zu guten Bedingungen.
  • Unternehmen mit Betriebsrat haben übrigens bei der Gestaltung solcher Regeln die Nase vorn: Die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigten flexible Arbeitszeitarrangements wie Gleitzeit, Homeoffice oder mobiles Arbeiten angeboten werden, erhöht sich laut einer Studie der Hans Böckler Stiftung um 13,9 Prozent, wenn es einen Betriebsrat gibt. ver.di stärkt die betrieblichen Interessenvertretungen durch ein breit gefächertes Qualifikationsangebot und Vernetzung der Betriebsräte untereinander.

Noch kein ver.di-Mitglied?

Wenn du Unterstützung bei Fragen zum Homeoffice oder zu deiner Arbeitssituation benötigst, kann eine Mitgliedschaft sinnvoll sein. ver.di unterstützt Mitglieder bei Konflikten mit Arbeitgebern und bei arbeitsrechtlichen Fragen.