Homeoffice ist für viele Beschäftigte inzwischen selbstverständlich geworden. Doch immer wieder stellen sich Fragen: Habe ich Anspruch auf Homeoffice? Kann mein Arbeitgeber mich zurück ins Büro holen? Und was gilt für Arbeitszeit, Kontrolle oder Ausstattung? Hier erfährst du, welche Rechte und Pflichten im Homeoffice gelten – und wie ver.di dich dabei unterstützen kann.
Unternehmen sind nicht mehr verpflichtet, ihren Mitarbeiter*innen Homeoffice anzubieten. Andererseits darf der Arbeitgeber verpflichtendes Homeoffice aber auch nicht einseitig einfordern. Er hat kein Recht, über den privaten Wohnraum seiner Beschäftigten zu verfügen, es bedarf dafür immer einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen.

Zunächst ist es wichtig, eine Unterscheidung der Begrifflichkeiten vorzunehmen. Denn während der Begriff Homeoffice verbreitet ist, so unterscheidet er sich vor allem auf dem Papier vom Begriff des Mobilen Arbeitens. Prüfe also, welches Modell bei dir im Betrieb angeboten wird.
Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten, gibt es derzeit noch nicht. In vielen Betrieben gibt es inzwischen Betriebsvereinbarungen zum Thema Homeoffice. Auf diese Vereinbarungen kannst und solltest du zurückgreifen. Gibt es sie nicht, braucht es eine individuelle Vereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag. Sprich dafür am besten mit deinem Personal- oder Betriebsrat oder mit den Expert*innen von ver.di.
Was tun, wenn du von zu Hause arbeiten möchten, aber dein Arbeitgeber stellt sich quer? Misstrauische Chef*innen, die glauben, dass Menschen kontrolliert werden müssen, tun sich gelegentlich schwer, den Mitarbeiter*innen Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Das ist bedauerlich, aber erzwingen lässt es sich nicht, solange im Betrieb die Arbeitsschutzstandards eingehalten werden.

ver.di unterstützt Mitglieder bei Fragen zu Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen und Vereinbarungen rund um Homeoffice und mobiles Arbeiten.
Mitglieder erhalten unter anderem:

Angesichts der Abwesenheit vom Büro wächst in manchen Vorgesetzten das Bedürfnis, ihre Mitarbeiter*innen zu kontrollieren. Hersteller von Überwachungssoftware verzeichnen derzeit hohe Zuwachsraten. Doch eine elektronische Überwachung von Beschäftigten ist generell nur in sehr engen Grenzen rechtmäßig: Hält die Software lediglich fest, ob Mitarbeitende mit dem EDV-System des Betriebs verbunden sind, bestehen keine Bedenken. Anders sieht es aus, wenn die Software das Verhalten im Detail erfasst, also z. B. Tastatureingaben aufzeichnet und auswertet oder regelmäßig Screenshots anfertigt.
Dies ist allenfalls erlaubt, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass jemand einer Arbeitsverpflichtung nicht ausreichend nachkommt.
Wenn du den Verdacht hast, dass du elektronisch überwacht wirst, solltest du dich sofort an den Betriebsrat oder an deine Gewerkschaft wenden. Es gibt auch die Möglichkeit, sich – auch anonym – an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wenden.
Vorteile
Nachteile
Tipps für dein Wohlbefinden
Beim Homeoffice im Sinne von Telearbeit, also beim dauerhaften Arbeiten an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden, gilt: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass dein Heimarbeitsplatz den gleichen gesetzlichen Anforderungen genügt wie der betrieblicher Arbeitsplatz. Dabei geht es nicht nur um Desktop-PC oder Laptop, sondern auch um Einrichtungsgegenstände wie einen ergonomischen Bürostuhl oder Schreibtisch. Es gelten die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Umgekehrt bist du aber nicht frei in der Wahl deines außerbetrieblichen Arbeitsplatzes, sondern musst die Arbeit von dem festen, geprüften Arbeitsplatz aus erledigen.
Bei mobiler Arbeit, selbst wenn du sie zu Hause wahrnimmst, findet die Arbeitsstättenverordnung keine Anwendung und du hast keinen Anspruch auf eine vollständige Ausstattung. Jedoch muss mit dem Arbeitgeber geklärt werden, welche technischen Geräte und Einrichtungen für die Arbeit notwendig sind.
Der Arbeitgeber muss in beiden Fällen für die nötige digitale Infrastruktur sorgen, also den sicheren Zugriff auf wichtige Dateien, E-Mails und Anwendungen gewährleisten. Das geschieht oft über die Verschlüsselung von Daten und/oder die Verwendung eines Virtual Private Networks (VPN). Er kann dich außerdem nicht dazu verpflichten, deine private Hardware für die Arbeit zu nutzen. Mit Blick auf die Datensicherheit und den Schutz der Persönlichkeitsrechte ist die Nutzung privater Geräte sowieso zu vermeiden.
Es gelten die allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen
Auch die übrigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wie die Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung der Arbeitnehmer*innen sowie die Betriebssicherheitsverordnung gelten hier, ebenso die Arbeitszeit- und Datenschutzregelungen.
Zu Hause arbeiten kostet Geld, etwa für Strom, Heizung und Wasser. Einen Pauschalbetrag kannst du dir aber vom Staat zurückholen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Heimarbeitsplatz in der Küche oder im Flur befindet, der Gesetzgeber erlaubt den Steuerzahler*innen, auch das improvisierte Homeoffice geltend zu machen. Pauschal 5 Euro für jeden Kalendertag dürfen in die Steuererklärung eingetragen werden, jedoch maximal 600 Euro pro Jahr. Sprich: Es können nur 120 Tage geltend gemacht werden, die in die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro miteingerechnet werden.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Arbeitnehmer*innen müssen auch bei der Arbeit von zu Hause die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit einhalten. Der Arbeitgeber sollte darauf hinweisen und eine Regelung für die Zeiterfassung anbieten.
Arbeitsschutz
Der Arbeitgeber hat zu ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen nötig sind und eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Dies beinhaltet zwar keine Kontrolle des Homeoffice-Arbeitsplatzes, erfordert aber eine genaue Erfragung der Umstände sowie eine angemessene Unterweisung der Mitarbeiter*innen zur Betriebssicherheit. Auch die arbeitsmedizinische Vorsorge ist vom Arbeitgeber einzuhalten.
Datenschutz
Der Arbeitgeber muss für die geeigneten Datenschutzvorkehrungen im Homeoffice bzw. beim mobilen Arbeiten sorgen. Zudem muss er gewährleisten, dass diese von den Arbeitnehmer*innen auch genutzt werden. Diese wiederum müssen sicherstellen, dass sie allein sind und keine Familienangehörigen oder Dritte Zugang zu PC und Mobiltelefon und damit zu vertraulichen Daten haben.

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